Sanitär-Edelstahl:
Das Gesundheitsministerium genehmigt die technischen Anforderungen und Verwendungen von Edelstahl für medizinische Geräte:
1) Keine für den Menschen schädliche Metallausscheidung;
2) Implantierter Edelstahl;
3) Edelstahl für medizinische Geräte. Dieser gehört zur Kategorie des Sanitär-Edelstahls;
Edelstahl in Lebensmittelqualität:
Das Gesundheitsministerium genehmigt Edelstahl im Zusammenhang mit Lebensmitteln und erfordert:
1) Lebensmittelschädliche metallische Ausfällungen sind nicht erlaubt;
2) Es kann keine Ausfällungsphase geben, daher muss die abschließende Lösungsbehandlung durchgeführt werden;
3) Edelstahl in Kontakt mit einnehmbaren Substanzen, der zur Kategorie von lebensmittelechtem Edelstahl gehört.




